BOBATH:
PHYSIOTHERAPIE

BOBATH: PHYSIOTHERAPIEDas Bobath-Konzept wurde ab 1943 von der englischen Krankengymnastin Berta Bobath und ihrem Mann, dem Neurologen Dr. Karel Bobath entwickelt. Dieses Therapiekonzept richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenen oder erworbenen Störungen des zentralen Nervensystems oder sensomotorischen Auffälligkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen und anderen neurologischen Erkrankungen wie

  • Schlaganfall
  • Schädel- Hirn-Trauma (SHT)
  • Ataxie
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Schwindelsymptomatik
  • Polyneuropathie
  • Infantile Cerebralparesen (ICP)
  • Multiple Sklerose
  • Querschnittslähmungen
  • periphere Lähmungen
  • Muskelerkrankungen u.a.

Das Bobath- Konzept ist alltags- und ressourcenorientiert, es basiert auf Erkenntnissen der Neurowissenschaften und der Entwicklungsphysiologie. Die Bobath- Therapie versteht sich ausdrücklich als ein Konzept ohne vorgeschriebenen Therapietechniken, Methoden oder Übungen, die mit allen Patienten in stets gleicher Weise zu absolvieren sind, sondern orientiert sich an individuellen Bedürfnissen und den äußeren Bedingungen bzw. Lebensumständen. Die Prinzipien "use it or lose it" und  "form follows function" beziehen sich sowohl auf die Auswirkungen des Verlustes von Bewegungsfähigkeit und - Qualität als auch auf die therapeutische Intervention, welche die Plastizität des Gehirns nutzt und motorisches Lernen in Gang setzt. Im Rahmen der Möglichkeiten und Grenzen eines jeden Patienten steht der funktionelle Zugewinn – das Wiedererlernen von Haltungskontrolle, physiologischer Bewegung und Balance im Vordergrund der Therapie, die stetig unter Berücksichtigung aktueller Forschung weiterentwickelt wird.

Berta Bobath:
„Ich konnte gut „Loslassen” lehren. Ich glaube, dass dieses die Wurzeln meiner späteren Arbeit mit Patienten mit abnormer Bewegungskoordination sind.

Dauer: 50 - 60 Minuten in Abhängigkeit von Indikation und Verordnung sowie Zusatzleistungen
Die Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung (Privatrezept) ist notwendig.

Keine Abrechnung mit Krankenkassen!

Behandlungsdauer und Preis werden in einer Honorarvereinbarung geregelt.

Termine nach Vereinbarung – bitte beachten Sie auch die AGB.

Alle Infektionsschutzmaßnahmen werden eingehalten. Es besteht weiterhin Maskenpflicht.

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